Die Verwaltungsordnung der Gemeinde

Ab 1.1.2024 hat die Deutsche Evangelisch–Lutherische Gemeinde in Finnland eine neue Verwaltungsordnung, die die Rollen, Arbeitsverteilung und Entscheidungskraft der verschiedenen Gremien der Gemeinde angibt. Die Verwaltungsordnung hat die Form einer wohlstrukturierten, hierarchisch aufgelegten Satzungssammlung. Sie basiert auf dem neuen Kirchengesetz und der neuen Kirchenordnung der Evangelisch–Lutherischen Kirche Finnlands. Das Kirchengesetz wurde im Frühling 2023 vom Finnischen Parlament angenommen und von Präsident Niinistö ratifiziert — und trat gleichzeitig mit der neuen Kirchenordnung am 1. Juli 2023 in Kraft. Im Dezember 2023, konnten sowohl die deutschsprachige wie die offizielle schwedischsprachige Fassung der neuen Verwaltungsordnung durch unsere Kirchenbevollmächtigtenversammlung (KBV) gutgeheißen werden.

Hier einige Punkte aus der Verwaltungsordnung:

  • Die Kirchenbevollmächtigtenversammlung (KBV) behält ihre Rolle als eine Art Parlament der Gemeinde.
  • Der Kirchenrat mit dem Kirkkoherra (Hauptpastor/in) als Vorsitzender trägt in der Praxis die legale Verantwortung für die Tätigkeiten der Gemeinde als Gesamtheit. Sie kann aber im Einvernehmen mit der Kirchenbevollmächtigtenversammlung Aufgaben an Direktionen delegieren. Die Direktionen als Gremien, zum Beispiel die Direktion des Deutschen Seniorenwohnheims, erhalten dadurch das Recht, selbständige Entscheidungen innerhalb ihres Kompetenzbereichs und Budgets zu treffen.
  • Viele Gremien der Gemeinde haben keine eigenständige Entscheidungskraft, sind aber dadurch nicht von geringerer Bedeutung. In den Beiräten stehen die Mitglieder den Amtsinhabern der Gemeinde mit Rat und Tat bei. Gute Beispiele sind zum Beispiel der Beirat für die Immobilienverwaltung und der Beirat für die Musikarbeit.

Ein Ziel des neuen Kirchengesetzes und der neuen Kirchenordnung ist die Stärkung der Autonomie der einzelnen Gemeinden der Evangelisch–Lutherischen Kirche Finnlands. Die Deutsche Gemeinde kann dadurch ihre neue Verwaltungsordnung recht flexibel umarbeiten. Anregungen sind herzlich willkommen.

Die Verwaltungsgordnung der Deutschen Gemeinde wird bei Anfrage im Gemeindesekretariat per E–Mail zugeschickt, und auch hier in Kürze in Deutsch und in Schwedisch zum Herunterladen (PDF) bereitstehen.