Hochzeit, Vermählung, Trauung

Bei der kirchlichen Trauung bitten die Brautpaare um den Segen Gottes und vertrauen darauf, dass Gott in ihrem ehelichen Zusammenleben gegenwärtig ist. Wenn Sie die Trauung in der Deutschen Evangelisch–Lutherischen Gemeinde in Finnland feiern wollen, ist Folgendes für Mitglieder der Gemeinde und für Mitglieder anderer finnischer Gemeinden zu beachten.

Kirchliche Trauung für Mitglieder der Deutschen Gemeinde in Finnland

Kontakt mit dem Pfarramt

Der Traugottesdienst muss von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin geleitet werden. Nehmen Sie frühzeitig mit dem Pfarramt und mit der Person, die Sie trauen wird, Kontakt auf — Ansprechpartner sind Hauptpastorin Tina Meyn, Telefon +358 50 594 2485, E–Mail tina.meyn@evl.fi, Gemeindepastorin Päivi Lukkari, Telefon +358 40 540 8504, E–Mail paivi.lukkari@evl.fi, und die Kanzlei der Gemeinde, Telefon +358 50 532 1975, E–Mail deutschegemeinde@evl.fi.

Für die Trauung brauchen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses erhalten Sie von Ihrer Gemeinde bzw. vom MagistratLink öffnet sich in einem neuen Tab Ihrer Wohnkommune. Dieses Dokument darf nicht älter als zwei Monate sein — muss aber mindestens eine Woche vor der Trauung dem Pastor, der Sie traut, vorgelegt werden. Auch Trauungen auf Finnisch und Schwedisch, bzw. mehrsprachige Trauungen sind in unserer Gemeinde möglich.

Dokumente

Vor der Trauung muss die Ehefähigkeit der Brautleute im Pfarramt oder im MagistratLink öffnet sich in einem neuen Tab geprüft werden. Die Registrierung der Trauung in Finnland wird vom MagistratLink öffnet sich in einem neuen Tab übernommen. Um eine Registrierung in Deutschland müssen Sie sich mit der Deutschen Botschaft in HelsinkiLink öffnet sich in einem neuen Tab in Verbindung setzen.

Reservierung und Benutzung der Deutschen Kirche in Helsinki

Die Kirche kann in der Regel 12 Monate vor dem gewünschten Trautermin gebucht werden. Gegebenenfalls können auch noch der Gemeindesaal (für ca. 80 Personen) und das Kaminzimmer der Gemeinde (für ca. 25 Personen) gemietet werden. Buchungsanfrage, Preise und weitere Details erhalten Sie direkt von unserem Küster oder hier im Internetfenster der Gemeinde — für eine eventuelle Buchung melden Sie sich bitte direkt beim Küster der Gemeinde, Tobias Petruzelka, Telefon +358 50 323 9598, E–Mail tobias.petruzelka@evl.fi.

Mindestens zwei Wochen vor der Trauung findet in der Regel eine Trauprobe statt. In diesem Zusammenhang trifft sich der Küster mit dem Brautpaar und bespricht alle praktischen Fragen, die auftreten können.

Kontakt mit der Kirchenmusikerin

Sobald Pastor*in und Kirche gebucht sind, sollten Sie sich rechtzeitig mit unserer Kirchenmusikerin in Verbindung setzen, damit die Musik bei der Trauung besprochen werden kann — Kantorin Agnes Goerke, Telefon +358 41 517 9496, E–Mail agnes.goerke@evl.fi.

Können wir uns als gleichgeschlechtliches Paar kirchlich trauen lassen?

Als gleichgeschlechtliches Paar kann in der Kirche ein Segnungsgottesdienst gefeiert werden. Noch setzt dieser zuvor eine Trauung beim MagistratLink öffnet sich in einem neuen Tab voraus.

 

Kirchliche Trauung für Mitglieder anderer finnischer Gemeinden

Mitglieder aus anderen evangelischen Gemeinden können die Kirche für Trauungen kostenpflichtig buchen. Im Sommermonat Juli in Finnland gelten gesonderte Regelungen für die Trauung von Paaren aus anderen Gemeinden — bitte erfragen Sie diese im Sekretariat der Gemeinde, Telefon +358 50 532 1975, E–Mail deutschegemeinde.fi@evl.fi.

Kontakt mit dem Pfarramt

Der Traugottesdienst muss von einem Pfarrer oder Pfarrerin geleitet werden — nehmen Sie frühzeitig mit der Person, die Sie trauen wird, mit ihrer Heimatgemeinde und mit dem Pfarramt Kontakt auf.

Für die Trauung brauchen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses amtliche Dokument erhalten Sie von Ihrer Gemeinde bzw. vom MagistratLink öffnet sich in einem neuen Tab Ihrer Wohnkommune. Das Dokument darf nicht älter sein als zwei Monate, und muss mindestens eine Woche vor der Trauung dem Pastor, der Sie traut, vorgelegt werden.

Dokumente

Vor der Trauung muss die Ehefähigkeit der Brautleute im Pfarramt oder im Magistrat (Standesamt)Link öffnet sich in einem neuen Tab geprüft werden. Die Registrierung der Trauung in Finnland wird vom Gemeindeamt übernommen. Um eine Registrierung in Deutschland müssen Sie sich mit der Deutschen Botschaft in HelsinkiLink öffnet sich in einem neuen Tab in Verbindung setzen.

Wenn einer der Trauleute keinen festen Wohnsitz in Finnland hat, muss dieses auch in diesem Fall im finnischen Magistrat (Standesamt)Link öffnet sich in einem neuen Tab geprüft werden — genauere Anleitungen finden Sie ausführlich auf der Webseite des Magistrats.

Am einfachsten ist, wenn sie sich in Ihrem Heimatland schon standesamtlich trauen lassen — die Trauung in Finnland wäre dann eine kirchliche Einsegnung. Dafür ist nur ein Trauzeugnis nötig.

Kosten

Die Kosten für die Anmietung der Kirche und des Gemeindehauses entnehmen sie bitte der aktuellen Liste. Für die Reservierung ist eine Rechnungsadresse notwendig. Ihre Reservierung wird bestätigt, sobald die Rechnung bezahlt ist.

 

Was bedeutet die Trauung?

In Finnland gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten zu heiraten: Zum einen kann man vor dem Maiistrati (Magistrat) die Ehe schließen — vergleichbar zur Eheschließung im deutschen Standesamt—, zum anderen kann die Ehe in der Kirche geschlossen werden. Beide Eheschließungen haben rechtlich den gleichen Status.

Was bedeutet die kirchliche Trauung gegenüber der staatlichen? In der Kirche bezeugen die Eheleute ihre Liebe und versprechen sich ihre Treue vor dem Angesicht Gottes und der anwesenden Gemeinde. Dies tun sie im Glauben daran, dass die Kraft zur Liebe und zur gegenseitigen Wertschätzung nicht allein vom Menschen kommen kann. Es braucht die Liebe Gottes, aus der ich die menschliche Liebe verdankt.

Im evangelischen Verständnis ist die Ehe kein Sakrament, sie ist also nicht ‚heilsnotwendig‘. Hier unterscheidet sich die evangelische Kirche von anderen christlichen Konfessionen.

Die Ehe ist ein weltlich Ding,
sagte Martin Luther.

Trotzdem ist es gut, die Trauung als einen Gottesdienst zu gestalten — weil jede gelingende Beziehung im Raum von Gottes Segen geschieht.