Zusammenarbeitsgremien und Beiräte
Für eine Legislatur von jeweils zwei Jahren wählt die KBV auch Beiräte, um in der Gemeindearbeit praxisnahe Beschlüsse vorzubereiten. Auch diese Gremien unterstehen dem Kirchenrat (KR).
Für eine Legislatur von jeweils zwei Jahren wählt die KBV auch Beiräte, um in der Gemeindearbeit praxisnahe Beschlüsse vorzubereiten. Auch diese Gremien unterstehen dem Kirchenrat (KR).