Wer kann kandidieren?
Als Kandidatinnen und Kandidaten können alle konfirmierten Gemeindeglieder aufgestellt werden, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und vor dem 15. August 2026 Mitglied der Gemeinde geworden sind.
Bring deine Stimme ein.
Bekanntmachung zur Kandidatenaufstellung
In der Deutschen Evangelisch–Lutherischen Gemeinde in Finnland finden gemäß Kapitel 9 § 9 Abs. 2 des Kirchengesetzes am 15.11.2026 Gemeindewahlen statt. Dabei werden für die vierjährige Amtsperiode ab Beginn des Jahres 2027 insgesamt 15 Mitglieder für die Kirchenbevollmächtigtenversammlung (KBV) gewählt.
Gemäß Kapitel 9 §§ 2 und 3 des Kirchengesetzes ist für das oben genannte Ehrenamt wählbar, wer
- spätestens am 15.9.2026 als anwesendes Mitglied dieser Gemeinde eingetragen ist,
- spätestens am 15.9.2026 konfirmiert wurde und spätestens am 15.11.2026 das 18. Lebensjahr vollendet,
- für seine christliche Überzeugung bekannt ist,
- nicht entmündigt ist,
- seine/ihre schriftliche Zustimmung zur Kandidatur gegeben hat,
- weder Amtsträger noch Arbeitnehmer im Dienst dieser Gemeinde ist.
Die Gründungsunterlagen der Kandidatenvereinigung einschließlich Anlagen für die genannte Wahl sind spätestens bis zum 15.9.2026 um 16 Uhr im Gemeindesekretariat der Gemeinde, Bernhardinkatu 4, 00130 Helsinki, einzureichen. Das Gemeindesekretariat ist Montag bis Mittwoch von 10–14 Uhr sowie am 15.9.2026 von 10–16 Uhr geöffnet.
Die Unterlagen zur Gründung einer Kandidatenvereinigung einschließlich Anhängen sind im Gemeindesekretariat sowie auf der Webseite evl.fi/plusLink öffnet sich in einem neuen Tab erhältlich.
Helsinki, den 21.5.2026
Im Namen des Wahlvorstands,
Anne Breiling, Gemeindesekretärin
Thomas Lindner, Vorsitzender