Zusammenarbeitsgremien und Beiräte

Für eine Legislatur von jeweils zwei Jahren wählt die KBV auch Beiräte, um in der Gemeindearbeit praxisnahe Beschlüsse vorzubereiten. Auch diese Gremien unterstehen dem Kirchenrat (KR). 

  • Bauausschuss
  • Musikausschuss